Täsch | Neues Reglement für die Täschalp

Keine Chalets für Fremde

Auf der Täschalp sollen keine Chalets an Ausländer verkauft werden dürfen.
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Auf der Täschalp sollen keine Chalets an Ausländer verkauft werden dürfen.
Foto: zvg

Quelle: RZ 2

Auf der Täschalp sollen keine Chalets an Ausländer verkauft werden dürfen. Mit einem neuen Reglement soll der Ausverkauf verhindert werden.

Die Täschalp gilt als touristischer Geheimtipp. Auch viele Einheimische nutzen das Hochtal als Ferien- und Rückzugsort. Das dortige Gebiet ist im Besitz der Burgergemeinde. Gemäss dem kommunalen «Täschalpreglement» aus dem Jahre 1965 dürfen die dortigen Bauparzellen ausschliesslich an Täscher Burger oder Einheimische veräussert werden. Das Problem dabei: «Im Reglement ist der Bodenverkauf geregelt, jedoch nicht der Verkauf einer nachträglich erstellten Liegenschaft», erklärt der Täscher Gemeinde- und Burgerpräsident Mario Fuchs und weist auf einen konkreten Fall aus der jüngsten Vergangenheit hin, wo es zu einem solchen Verkauf kam.

Neues Reglement

Laut Fuchs stamme der Käufer aus der Region, sei aber weder Burger noch Täscher. «Der Verkauf wurde daraufhin von Bewohnern infrage gestellt, weil gemäss Reglement ja nur an Burger oder Einheimische verkauft werden dürfte», sagt Fuchs. So sei man auf die Problematik aufmerksam geworden und habe begonnen, nach Lösungen zu suchen. «Dabei wollen wir den Sinn des damaligen Reglements beibehalten, sprich einen Ausverkauf verhindern, gleichzeitig aber eine Lösung finden, welche den geltenden Gesetzen entspricht», sagt Fuchs. «Weil es rechtlich nicht möglich ist, auf bestehende Chalets nachträglich eine Veräusserungsbeschränkung einzutragen, kann das bestehende Reglement nicht abgeändert werden.» Der Vorschlag: Im Zusammenhang mit dem kantonalen Gesetz über den Kauf von Liegenschaften durch Personen im Ausland soll es ein neues kommunales Reglement geben. Laut Fuchs können mit diesem kantonalen Gesetz Ausländer unter gewissen Kriterien Liegenschaften kaufen. Eines davon sei, dass das Objekt in einer touristischen Zone liege. Solche Zonen lege jeweils der Kanton fest und die Bauzonen des gesamten Täscher Gemeindegebiets seien darin enthalten.

Entscheid der Urversammlung

«Darum ist auch auf der Täschalp, Stand heute, ein Verkauf an Ausländer möglich. Aber genau das wollen wir ja nicht», erklärt Fuchs. Die Gemeinden hätten aber rechtlich die Möglichkeit, gewisse Zonen auszuscheiden, damit diese nicht mehr als touristische Zonen gelten würden. «Mit dem neuen Reglement wollen wir genau das möglich machen und die Täschalp ausscheiden», so Fuchs. Somit sei ein Verkauf nur noch an Schweizer oder Ausländer mit Schweizer Wohnsitz möglich, jedoch nicht an Personen im Ausland. «Eine stärkere Einschränkung, die dem Sinn des damaligen ‹Täschalpreglements› entsprechen würde, ist nach heutiger Rechtsprechung nicht möglich», erklärt Fuchs abschliessend. Dieses behalte aber seine Gültigkeit und werde nach wie vor angewendet. Über das neue Reglement, welches den Verkauf von Chalets auf der Täschalp an Ausländer unterbinden soll, befindet die Urversammlung am 1. Dezember.

Peter Abgottspon

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Kommentare

  • Mikel Berger - 11

    Der Gast wird geduldet, geliebt wird sein Geld.
    Das ist das walliser Motto. Das merkt man als Tourist, auch als einer, der hier mit erheblichen Geldmitteln investiert ist, an jeder Ecke.

    Merke: Von Österreich könnte man lernen, wie es geht.
    Da müsst ihr noch viel lernen.

  • Bertram Bollinger - 414

    Sorry, diese Diskriminierung geht gar nicht.
    Die Schweiz wird immer merkwürdiger.

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