Neue Wasserversorgung Wasenalp | Gericht kritisiert Staatsrat

Pro Natura gewinnt Quellenstreit auf der Wasenalp vor Kantonsgericht

Die Gemeinde Ried-Brig muss neue Abklärungen durchführen lassen, will sie die betroffene Quelle neu fassen.
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Die Gemeinde Ried-Brig muss neue Abklärungen durchführen lassen, will sie die betroffene Quelle neu fassen.
Foto: Archivfoto zvg

Quelle: RZ 0

Das Kantons­gericht hat Pro Natura im Streit um die Neufassung einer Quelle auf der ­Wasenalp recht gegeben. Die Regierung habe das Projekt ­genehmigt, ohne die nötigen Abklärungen ­getroffen zu haben.

Vergangenes Jahr hat die Gemeinde Ried-Brig die Wasserversorgung auf der Wasenalp saniert. Teil des Projekts war auch die Neufassung einer Quelle, um die Wasserversorgung der Wasenalp während der Wintermonate zu sichern. Gegen diese Neufassung wehrte sich der Umweltverband mit der Begründung, die Neufassung würde schützenswerte Lebensräume im Bereich der Quelle zerstören (die RZ berichtete). Pro Natura bemängelte vor allem, dass für das Projekt zwingend nötige Abklärungen bezüglich der Lebensräume nicht gemacht worden seien und reichte Beschwerde gegen diesen Teil des Projekts beim Kantonsgericht ein.

Kritik am Staatsrat

Das Kantonsgericht hat dem Umweltverband nun recht gegeben und rügt dabei auch das ­Vorgehen der Regierung. «Der Staatsrat hat das Projekt genehmigt, ohne geklärt zu haben, ob im betroffenen Gebiet schützenswerte Lebensräume im Sinne des Natur-und Heimatschutzgesetzes bestehen», schreiben die Sittener Richter in ihrer Urteilsbegründung. «Die vorgeschriebene Interessenabwägung hat nicht stattgefunden; vielmehr ist der Staatsrat, ohne eine vollständige Sachverhaltsabklärung durchzuführen, davon ausgegangen, dass das Inte­resse an der Neufassung der Quelle gegenüber einer möglichen Beeinträchtigung von im Gebiet bestehenden schützenswerten Biotopen überwiegt. Dieses Vorgehen ist mit dem Natur- und Heimatschutzgesetz nicht vereinbar.» Ursache sei eine mangelhafte Analyse und Dokumentation der Flora und Fauna im Bericht der neu zu fassenden Quelle im Vorfeld, heisst es im Urteil weiter. «Ob sich eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume durch ­einen technischen Eingriff unter Abwägung aller Interessen nicht vermeiden lässt, hat der Staatsrat gar nicht abklären können, da ihm die dazu notwendigen Beurteilungsgrundlagen nicht zur Verfügung gestanden haben», schreiben die Richter weiter und machen damit auch der Dienststelle für Landschaft und Wald DLW Vorwürfe, welche eine positive Vormeinung zum Projekt zuhanden der Regierung abgegeben hatte.

Sinn der Neufassung unklar

Doch nicht nur das Bewilligungsverfahren wird von den Richtern in Sitten kritisiert. Auch wird der Sinn der Neufassung der betroffenen Quelle grundsätzlich infrage gestellt. Die Schüttmenge der betroffenen Quelle sei nie wirklich gemessen worden, heisst es im Urteil. Die Annahme, die Quelle habe während der Wintermonate eine Schüttmenge von einem Liter Wasser pro Sekunde, sei nicht belegt. «Demnach ist nicht bekannt, wie viel Quellwasser der Trinkwasserversorgung Wasenalp im Winter tatsächlich zur Verfügung steht», schreibt das Kantonsgericht. «Es kann deshalb auch nicht beurteilt werden, ob der Quellzufluss der Quellen auf der Wasenalp im Winter den Bedarf deckt oder nicht.» Versiege nämlich die Quelle wie angenommen während der Wintermonate mehrheitlich, müsse näher untersucht werden, ob besagte Quelle überhaupt das Potenzial besitze, bei einer Neufassung die Versorgungssituation in den Wintermonaten spürbar zu verbessern.

Pro Natura nur bedingt erfreut

Pro-Natura-Oberwallis-Geschäftsführerin Eva-­Maria Kläy zeigt sich nur teilweise erfreut über das Urteil des Kantonsgerichts. «Es ist natürlich eine Genugtuung und eine Bestätigung unserer Bedenken, dass das Bewilligungsverfahren mangelhaft war», sagt Kläy. «Auf der anderen Seite haben wir immer wieder auf die Mängel hingewiesen und hätten uns und den Steuerzahlern den Gang vor das Kantonsgericht gerne erspart.» Man hoffe nun, sollte die Gemeinde Ried-Brig die Neufassung der Quelle erneut in Angriff nehmen, dass die nötigen Abklärungen getroffen werden. «Wir werden sehr genau hinschauen», sagt Kläy, «sind jedoch bereit, die Gemeinde zu unterstützen, um eine für alle akzeptable Lösung zu finden.»

Gemeinde will Untersuchungen durchführen

Was bedeutet das Urteil des Kantonsgerichts nun für das Projekt der Gemeinde Ried-Brig an sich? Gemeindepräsident Urban Eyer erklärt, dass man den Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterziehen werde. Somit ist das Urteil rechtskräftig. «Wir werden im Sommer die vom Kantonsgericht geforderten Analysen von Fauna und Flora im Bereich der Quelle durchführen lassen», sagt Eyer derweil zum weiteren Vorgehen. «Auch die Schüttmenge der Quelle werden wir wie gefordert überprüfen lassen.» Eyer rechnet damit, dass diese Untersuchungen rund ein Jahr dauern werden. Anschliessend soll mit dem Projekt fortgefahren werden. Ab Juni sollen dann die Arbeiten für das Gesamtprojekt wieder aufgenommen werden. «Der grösste Teil der Arbeiten für die Sanierung der Wasserversorgung auf der Wasenalp war ja nicht bestritten», erklärt Eyer. «Nachdem wir im letzten Jahr schon einige Arbeiten abschliessen konnten, stehen diesen Sommer die Feinarbeiten an.» Konkret heisst das, dass die Chalets auf der Wasenalp an die sanierte Wasserversorgung angeschlossen werden.

Martin Meul

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