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So wählen Sie richtig!

Am 18. Oktober wird gewählt.
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Am 18. Oktober wird gewählt.
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Am 18. Oktober finden die eidgenössischen Wahlen statt. Das Wallis wählt seine zwei Ständeräte und neu acht Nationalräte. Nachfolgend finden Sie eine kleine Wahlanleitung.

Die Wahl des Ständerats findet nach dem Majorzsystem statt, und zwar mit der absoluten Mehrheit im ersten Wahlgang. Das heisst, gewählt sind diejenigen Kandidaten, welche mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt haben. Schafft nur einer oder keiner der Kandidaten das absolute Mehr, kommt es am 1. November zu einem zweiten Wahlgang. Ausnahme: Wenn sich im zweiten Wahlgang nur so viele Kandidaten zur Wahl stellen wie offene Ständeratssitze, dann kann der/die Kandidaten ohne Urnengang als gewählt erklärt werden (sogenannte stille Wahl).

Die Nationalratswahlen

Etwas komplizierter wird es bei den Nationlratswahlen. Dabei stehen Ihnen zwei Arten von amtlichen Wahlzetteln zur Verfügung: vorgedruckte und leere. Vorgedruckte Wahlzettel können Sie unverändert lassen oder abändern. Bei den leeren Wahlzetteln sind Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Kandidaten/
-innen ebenso frei.
Wer einen vorgedruckten Wahlzettel benützt, kann ihn unverändert einlegen. Wichtig: Die Partei erhält so viele Stimmen (sogenannte Parteistimmen), wie Namen (Kandidatenstimmen) und leere Zeilen (Zusatzstimmen) aufgeführt sind.

Wer den Wahlzettel verändert, kann... A) Streichen: Sie können vorgedruckte Namen von Kandidaten durchstreichen. Dadurch erhalten diese Personen keine Kandidatenstimmen. Die leere Zeile gilt nur als Stimme für die Partei.
B) Kumulieren: Sie können einen vorgedruckten Namen handschriftlich wiederholen. Dadurch erhält diese Person zwei Stimmen. Der gleiche Name darf höchstens zweimal auf dem Wahlzettel aufgeführt werden.
C) Panaschieren: Sie können Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen auf Ihren Wahlzettel schreiben. Diese erhalten somit Ihre Kandidatenstimme und deren Partei Ihre Parteistimme.
D) Leere Zeilen belassen oder sie ausfüllen: Auf den leeren Zeilen können Sie kumulieren und/oder panaschieren. Leer gelassene Zeilen auf dem Wahlzettel zählen als Zusatzstimmen für die Partei, die oben auf dem Wahlzettel steht. Insgesamt dürfen nicht mehr Namen auf dem Wahlzettel stehen, wie der Kanton Sitze zugute hat.
Wer einen leeren Wahlzettel benützt, kann die Bezeichnung und/oder Nummer seiner Partei selber hinschreiben. Die Bezeichnungen und Nummern stehen auf den vorgedruckten Wahlzetteln. Der Wahlzettel muss mindestens einen Namen einer wählbaren Kandidatin oder eines wählbaren Kandidaten enthalten. Auch auf dem leeren Wahlzettel ist Kumulieren und Panaschieren möglich. Leere Linien werden der notierten Partei als Parteistimmen angerechnet. Fehlen die Bezeichnung und die Nummer der Partei, werden die leeren Zeilen keiner Partei zugeordnet

Redaktion RZ

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